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Vortrag zum Thema „Pflege“ mit lebhafter Diskussion

Am 12.03.2018 lud die Kolpingfamilie Glandorf zu einem Vortragsabend in das Kolpingheim ein.

Frau Dipl.-Betriebswirtin Beate Dünnebacke vom Beratungsdienst Geld und Haushalt referierte an diesem Abend zum Thema „Wie man die Pflegezeit finanziell meistert“. Die Dozentin führte zu diesem komplexen Thema versiert durch die einzelnen Themengebiete. Durch die praxisnahen Ausführungen entwickelte sich im Publikum eine lebhafte und interessante Diskussion.

Die Referentin führte aus, dass Männer im Durchschnitt das 78. Lebensjahr erreichen. Frauen leben hingegen 5 Jahre länger. Demzufolge sind 2 von 3 pflegebedürftigen Personen auch Frauen. Die Einstufung der Pflegebedürftigkeit erfolgt in 5 Pflegegrade, welche eine Einordnung von geringer bis schwerster Beeinträchtigung ermöglichen. Die Festlegung des Beeinträchtigungsgrades erfolgt durch den medizinischen Dienst, welcher anhand eines ausgeklügelten Punktesystems erfolgt. Hilfreich ist hierbei die Vorlage eines Pflegetagebuches, in dem der tägliche Pflegeaufwand genau vermerkt wird. Sofern der Betroffene mit der anschließenden Pflegegradeinstufung nicht einverstanden ist, kann er Widerspruch einlegen und bei Ablehnung des Widerspruchs auch Klage vor dem Sozialgericht einreichen. Dieses ist für den Kläger kostenlos.

Bei der Pflege wird zwischen der häuslichen sowie der vollstationären Pflege unterschieden. Die Pflege im häuslichen Bereich kann entweder durch Familienangehörige und Freunde oder durch professionelle Pflegekräfte in Form eines Pflegedienstes erfolgen. Die Referentin erläuterte, dass die Betreuung durch Familienangehörige von der Pflegekasse mit einem monatlichen Pflegegeld von € 316,- (Pflegegrad 2) bis € 901,- (Pflegegrad 5) vergütet wird.  Engagiert man einen professionellen Pflegedienst, rechnet die Pflegekasse direkt mit dem Pflegedienst ab. Hier betragen die Leistungen je nach Pflegegrad monatlich € 689,- (Pflegegrad 2) bis € 1.995,- (Pflegegrad 5). Auch eine Kombination von beiden Pflegemöglichkeiten in der häuslichen Pflege sind möglich.

Die vollstationäre Pflege bedeutet die Unterbringung des Patienten in einem Pflegeheim. Die Kosten hierfür setzen sich zusammen aus dem Pflegesatz, den Kosten für Verpflegung des Patienten sowie den Ausbildungs- und Investitionskosten des Hauses. Die Investitionskosten bedeuten hier den Aufwand zur Erhaltung des Gebäudes.  Die Leistungen der Pflegekasse belaufen sich je nach Pflegegrad zwischen monatlich € 125,- und € 2.005,-. Frau Dünnebacke betont, dass nach Einführung der fünf Pflegegrade der zu zahlende Eigenanteil im gleichen Haus unabhängig vom Pflegegrad immer gleich ist. Unterschiede bestehen jedoch zwischen den jeweiligen Pflegeheimen. Der Eigenanteil beträgt durchschnittlich ca. € 1700,- monatlich. Ist der Bedürftige nicht in der Lage, diese Kosten durch sein Einkommen bzw. Vermögen zu tragen, springt grundsätzlich das Sozialamt ein. Hierbei, so betont die Referentin, ist es wichtig zu wissen, dass auch Kinder der zu pflegenden Person vom Sozialamt zur Zahlung verpflichtet werden können. Ob und in welcher Höhe diese hierbei in Anspruch genommen werden können, hängt von den jeweiligen Einkommens- und Lebensverhältnissen ab und muss individuell unter Berücksichtigung von Freibeträgen ermittelt werden. 

Nach ca. zwei Stunden endete die informative Veranstaltung unter Beifall des Publikums.

Norbert Hagedorn