Archiv für den Monat: April 2018

Kolpingsfamilie Glandorf beteiligt sich an Zukunftsprozess des Kolpingwerkes

PRESSE- UND MEDIENINFORMATION

In Osnabrück haben rund 230 Teilnehmende eines Regionalforums über die Neuausrichtung und Öffnung des Kolpingwerkes Deutschland diskutiert. Auch die Kolpingsfamilie Glandorf war mit 3 Delegierten vertreten. „Der hohe Beteiligungsgrad freut mich sehr. Es war definitiv ein gewinnbringender Tag mit vielen tollen Impulsen“, resümierte eine Teilnehmerin.

Mit den bundesweit stattfindenden Regionalforen hat der 1850 gegründete Sozialverband ein interaktives Format entwickelt. Es ermöglicht allen interessierten Mitgliedern, im Rahmen eines vom Bundesvorstand angestoßenen Zukunftsprozesses zu Wort zu kommen. Die Veranstaltungen leiten dabei die zweite Phase des Erneuerungsprozesses „Kolping Upgrade… unser Weg in die Zukunft“ ein, der bereits im vergangenen Jahr mit einer Mitgliederumfrage gestartet war. Eine konkrete Marschrichtung für die zukünftige Verbandsentwicklung soll dann im Jahr 2020 durch die Bundesversammlung beschlossen werden.

Die ersten fünf von insgesamt 20 Regionalforen haben bereits tolle Ergebnisse geliefert. Auch in Osnabrück brachten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihre Erfahrungen und persönliche Meinungen unter reger Beteiligung in die Diskussion mit ein.

Hohe Beteiligung und Mut zur Veränderung

Um den gemeinsamen Austausch zu fördern, kamen während des Regionalforums vielfältige Methoden zum Einsatz: Während Einzelreflexionen konzentriert abliefen, wurde im Zuge von Gruppenarbeiten lebhaft diskutiert und meinungsfreudig auf Plakatwänden argumentiert. Nachdem einige Personen nach eigener Aussage eher skeptisch angereist waren, konnten so alle Teilnehmenden aktiv mitwirken und voller Begeisterung die Rückreise antreten. „Mir ist heute zum ersten Mal klargeworden, dass ich stolz bin, bei Kolping zu sein“, so ein Teilnehmer. Eine andere Stimme: „Wir konnten mitarbeiten, und nicht alles wurde – wie oft üblich – vorgesetzt.“

Einig waren sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aller Regionalforen dabei vor allem in einem Punkt: Auch wenn es Mut zu notwendigen Veränderungen braucht, wird das Kolpingwerk weiterhin Gesellschaft und Kirche aktiv mitgestalten. Der Zukunftsprozess wird gelingen, denn: „Kolping lebt!“

Bildmaterial

http://www.bilddatenbank.kolping.de/?c=268&k=668e69c4f2

Vortrag zum Thema „Pflege“ mit lebhafter Diskussion

Am 12.03.2018 lud die Kolpingfamilie Glandorf zu einem Vortragsabend in das Kolpingheim ein.

Frau Dipl.-Betriebswirtin Beate Dünnebacke vom Beratungsdienst Geld und Haushalt referierte an diesem Abend zum Thema „Wie man die Pflegezeit finanziell meistert“. Die Dozentin führte zu diesem komplexen Thema versiert durch die einzelnen Themengebiete. Durch die praxisnahen Ausführungen entwickelte sich im Publikum eine lebhafte und interessante Diskussion.

Die Referentin führte aus, dass Männer im Durchschnitt das 78. Lebensjahr erreichen. Frauen leben hingegen 5 Jahre länger. Demzufolge sind 2 von 3 pflegebedürftigen Personen auch Frauen. Die Einstufung der Pflegebedürftigkeit erfolgt in 5 Pflegegrade, welche eine Einordnung von geringer bis schwerster Beeinträchtigung ermöglichen. Die Festlegung des Beeinträchtigungsgrades erfolgt durch den medizinischen Dienst, welcher anhand eines ausgeklügelten Punktesystems erfolgt. Hilfreich ist hierbei die Vorlage eines Pflegetagebuches, in dem der tägliche Pflegeaufwand genau vermerkt wird. Sofern der Betroffene mit der anschließenden Pflegegradeinstufung nicht einverstanden ist, kann er Widerspruch einlegen und bei Ablehnung des Widerspruchs auch Klage vor dem Sozialgericht einreichen. Dieses ist für den Kläger kostenlos.

Bei der Pflege wird zwischen der häuslichen sowie der vollstationären Pflege unterschieden. Die Pflege im häuslichen Bereich kann entweder durch Familienangehörige und Freunde oder durch professionelle Pflegekräfte in Form eines Pflegedienstes erfolgen. Die Referentin erläuterte, dass die Betreuung durch Familienangehörige von der Pflegekasse mit einem monatlichen Pflegegeld von € 316,- (Pflegegrad 2) bis € 901,- (Pflegegrad 5) vergütet wird.  Engagiert man einen professionellen Pflegedienst, rechnet die Pflegekasse direkt mit dem Pflegedienst ab. Hier betragen die Leistungen je nach Pflegegrad monatlich € 689,- (Pflegegrad 2) bis € 1.995,- (Pflegegrad 5). Auch eine Kombination von beiden Pflegemöglichkeiten in der häuslichen Pflege sind möglich.

Die vollstationäre Pflege bedeutet die Unterbringung des Patienten in einem Pflegeheim. Die Kosten hierfür setzen sich zusammen aus dem Pflegesatz, den Kosten für Verpflegung des Patienten sowie den Ausbildungs- und Investitionskosten des Hauses. Die Investitionskosten bedeuten hier den Aufwand zur Erhaltung des Gebäudes.  Die Leistungen der Pflegekasse belaufen sich je nach Pflegegrad zwischen monatlich € 125,- und € 2.005,-. Frau Dünnebacke betont, dass nach Einführung der fünf Pflegegrade der zu zahlende Eigenanteil im gleichen Haus unabhängig vom Pflegegrad immer gleich ist. Unterschiede bestehen jedoch zwischen den jeweiligen Pflegeheimen. Der Eigenanteil beträgt durchschnittlich ca. € 1700,- monatlich. Ist der Bedürftige nicht in der Lage, diese Kosten durch sein Einkommen bzw. Vermögen zu tragen, springt grundsätzlich das Sozialamt ein. Hierbei, so betont die Referentin, ist es wichtig zu wissen, dass auch Kinder der zu pflegenden Person vom Sozialamt zur Zahlung verpflichtet werden können. Ob und in welcher Höhe diese hierbei in Anspruch genommen werden können, hängt von den jeweiligen Einkommens- und Lebensverhältnissen ab und muss individuell unter Berücksichtigung von Freibeträgen ermittelt werden. 

Nach ca. zwei Stunden endete die informative Veranstaltung unter Beifall des Publikums.

Norbert Hagedorn